Verhalten II + III und Körung
Zuchtrelevante Prüfungen
"Für die Zucht und Erhaltung der Rasse Hovawart sind sowohl das Erscheinungsbild als auch die Wesensveranlagungen von Bedeutung. Diese fachgerecht zu ermitteln, zu erfassen und zum Zwecke der Zucht zu bewerten und auszuwerten, ist Sinn und Zweck der Körung als Zuchttauglichkeitsprüfung." zitiert aus der HZD-Körordnung
Verhaltensbeurteilungen I, II, III, IV dienen der Nachzuchtkontrolle
Verhaltensbeurteilung I
wird für Hovawartwelpen im Alter zwischen 7 und 8 Wochen beim Züchter durchgeführt.
Verhaltensbeurteilung II wird für Hovawarte im Alter bis zu 12 Monaten durchgeführt.
Verhaltensbeurteilung III wird für Hovawarte im Alter von über 12 Monaten durchgeführt.
Verhaltensbeurteilung II wird für Hovawarte im Alter bis zu 12 Monaten durchgeführt.
Verhaltensbeurteilung III wird für Hovawarte im Alter von über 12 Monaten durchgeführt.
Verhaltensbeurteilung IV
kann für Hovawarte im Alter von über 20 Monaten durchgeführt werden.
Körung
Diese Verhaltensbeurteilung als zur Zucht qualifizierende Maßnahme für die Zuchtzulassung.
Ziel dieser Verhaltensbeurteilung ist es, die vom Wesensstandard geforderten Eigenschaften wie Selbstsicherheit, Belastbarkeit, hohe Reizschwelle, verlässlicher Wächter, mittleres Temperament usw. zu ermitteln.
Ziel dieser Verhaltensbeurteilung ist es, die vom Wesensstandard geforderten Eigenschaften wie Selbstsicherheit, Belastbarkeit, hohe Reizschwelle, verlässlicher Wächter, mittleres Temperament usw. zu ermitteln.